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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Die
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
in der jeweils aktuellen Fassung für alle von "Lernen
mit Pfiff", im folgenden LmP genannt, abgehaltenen Unterrichte
und werden von dem Unterrichtsteilnehmer/der Unterrichtsteilnehmerin
bzw. dessen Erziehungsberechtigten durch Anmeldung zu einem
Unterricht anerkannt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten ebenso für zukünftige bzw. weitere Anmeldungen,
ohne dass es dafür einer gesonderten Vereinbarung bedarf.
Vereinbarungen, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
abweichen, diese ergänzen oder aufheben, bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§1
Gegenstand
LmP versteht sich als schulergänzende Einrichtung deren
Unterricht der Prüfungsvorbereitung und Stoffsicherung
dient. Ein weiterer Kernbereich umfasst die Betreuung von
legasthenen Kindern bzw. Erwachsenen. Zusätzlich verpflichtet
sich LmP fachlich geschultes Lehrpersonal einzusetzen.
§2 Anmeldung
Die Unterrichtsanmeldung ist jederzeit schriftlich, telefonisch,
per Fax, per E-Mail oder persönlich möglich. Diese
erfolgt entweder in einem unserer Institute. Einer ausdrücklichen
Annahmeerklärung seitens von LmP bedarf es nicht.
§3 Bezahlung
Die Bezahlung für Einzeltrainings erfolgt bar bei Anmeldung
im LmP-Institut bzw. durch Überweisung auf das LmP-Konto
IBAN AT50 4715 0322 1959 0000 (BIC (VBOEATWWNOM) bei der Volksbank
Niederösterreich - Mitte Reg. Gen. M. b. H. (BLZ 47 150)
zugunsten von LmP. Bei Nachhilfe-Gruppenkursen erfolgt die
Bezahlung monatlich im Voraus, bei angefangenen Monaten aliquot.
Bei Nachhilfe-Gruppenkursen erhalten Geschwister 10% Ermäßigung.
Das Einlangen der Gutschrift auf dem LmP-Konto bzw. die Barzahlung
im LmP-Institut hat vor Unterrichtsbeginn zu erfolgen. Im
Falle eines Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen, die den
Kreditkosten von LMP entsprechen, jedoch zumindest 5 % über
dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank mit
Hinzurechnung einer allfälligen Umsatzsteuer in der jeweils
gesetzlich bestimmten Höhe, in Rechnung gestellt. Darüber
hinaus verpflichtet sich der Unterrichtsteilnehmer/die Unterrichtsteilnehmerin,
bzw. dessen Erziehungsberechtigten, sämtliche Mahn- und
Inkassospesen, welche aus der verspäteten bzw. nicht
erfolgten Bezahlung entstanden sind, zu übernehmen.
§4 Unterrichtszeit
Die Unterrichtszeit von Legasthenie-Therapie, Nachhilfe-Gruppenkursen,
Einzeltraining und Aufgabenbetreuung beträgt 1 Unterrichtsstunde
zu je 60 Minuten.
§5 Fernbleiben
Beim Fernbleiben des Schülers/der Schülerin vom
Gruppenunterricht ist keine Minderung des Beitrags vorgesehen.
Im Krankheitsfall oder im Falle einer Schulveranstaltung werden
die Nachhilfe-Gruppenstunden gutgeschrieben, sofern der Schüler/die
Schülerin mindestens 24 Stunden vor Kursbeginn entschuldigt
wird. Ebenso werden Unterrichtsstunden gutgeschrieben, wenn
sie aus organisatorischen Gründen kurzfristig abgesagt
werden müssen. Gutgeschriebene Stunden können innerhalb
der Teilnahmedauer nach Maßgabe der freien Plätze
in anderen Gruppenstunden eingelöst werden, andernfalls
verfallen sie. Beim Fernbleiben des Schülers/der Schülerin
vom Einzeltraining wird die Unterrichtsstunde in Rechnung
gestellt, sofern keine Absage oder das Ersuchen um Verschiebung
des Einzeltrainings mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn
bei LmP einlangt.
§5 Gruppeneinteilung und Auswahl
der Lehrkräfte
Die Gruppeneinteilung und die Auswahl der Lehrkräfte
obliegen der Institutsleitung, wobei Änderungen sowohl
aus organisatorischer, fachlicher oder pädagogischer
Sicht möglich sind.
§6 Stundenverschiebung und Fächerwechsel
Nach Rücksprache mit der Institutsleitung sind Stundenverschiebungen
oder Fächerwechsel möglich.
§7 Gruppenkurse
Die Abhaltung von Gruppenkursen ist vom Erreichen der seitens
von LmP festgelegter Mindestteilnehmerzahl abhängig.
Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich
LmP das Recht vor, den Kurs abzusagen. Der Kursteilnehmer
hat seinerseits durch entsprechende Aufzahlung bzw. Anpassung
des Kursumfanges diesen zu sichern. Wird der Kurs seitens
von LmP abgesagt, die Anmeldung abgelehnt bzw. findet der
Kurs aus sonstigen Gründen nicht statt, erhält der
Kursteilnehmer eine Gutschrift in der Höhe des bereits
beglichenen Kursbeitrages. Eine Rückerstattung des bereits
bezahlten Kurbetrages ohne Verzugszinsen ist nur auf schriftlichen
Antrag des Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin möglich.
Alle darüber hinausgehenden Ansprüche seitens des
Kursteilnehmers/der Kursteilnehmerin bestehen nur für
Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
durch Personen verursacht wurden, für die LmP einzustehen
hat.
§8 Haftung
Für mitgebrachte Gegenstände wie insbesondere Kleidung,
Wertgegenstände, Geld und Unterrichtsunterlagen haftet
LmP nicht.
§9
Stehen etwaige Gegenforderungen weder im rechtlichen Zusammenhang
mit der Unterrichtsteilnahme, noch wurden sie gerichtlich
festgestellt bzw. von seitens LmP anerkannt, so wird das Recht
sowohl der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen
Aufrechnung von Forderungen des Unterrichtsteilnehmers gegenüber
LmP ausgeschlossen. Die Ungültigkeit oder Nichtigkeit
einzelner Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
führt zum Wegfall der betreffenden Bestimmungen und lassen
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. den Vertrag
in allen übrigen Punkten unberührt. Die unwirksame
Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die der wegfallenden
Regelung sinngemäß so entspricht, wie dies im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist.
§10 Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.
Bei Unstimmigkeiten oder offenen Fragen setzt LmP auf die
Zusammenarbeit mit Eltern - und auf Wunsch auch mit der Schule.
Bitte informieren Sie die Institutsleitung/Geschäftsführung,
wenn Sie Verbesserungsvorschläge haben. Wir streben in
jedem Fall eine für alle befriedigende Lösung und
den Erfolg der Lernenden an.
Wien, am 01.01.2011
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